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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen AJV-Services Axel Jung, Buchenstr. 29, 75391 Gechingen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Dienstleistungen der AJV-Services Axel Jung,Gechingen (im Folgenden:
AJV-Services). Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um gleichartige Auftragsgegenstände
handelt.

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die AJV-Services ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die AJV-Services auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

3. Vorliegende AGB gelten nur gegenüber Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. An ihr schriftliches Angebot ist die AJV-Services, vorbehaltlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 3 Abs. 6,
nur dann und solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann die AJV-Services ganz
oder teilweise, z.B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen. Soweit die AJV-Services die Angebotsbindung
ganz oder teilweise ausschließt, ist AJV-Services zum Vorbehalt des Widerrufs ihres Angebots bis zum Zugang der
Annahmeerklärung berechtigt, soweit sie infolge einer zwischenzeitlichen Bestätigung anderer Aufträge an der
Angebotsausführung gehindert ist. Die Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts im Angebot erfolgt beispielsweise
durch den Zusatz „Angebot freibleibend entsprechend Verfügbarkeit“.

2. Ein Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen Vertragsschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots
der AJV-Services, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der von der
AJV-Services geschuldeten Leistungen bestimmen sich - soweit nicht gesondert vereinbart - ausschließlich nach dem Inhalt
des geschlossenen Auftrags bzw. der Bestätigung des Auftragsangebots.

3. Angaben in Prospekten, sonstigen Werbeschriften und auf den Internetseiten der AJV-Services stellen weder die
Übernahme einer Garantie noch eines Beschaffenheitsrisikos dar.

§ 3 Leistungen
1. Zwischen dem Auftraggeber und der AJV-Services kommt jeweils ein Dienstvertrag zustande. Für die Erfüllung des
Dienstvertrages behält sich die AJV-Services vor, Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu beauftragen., hier gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Subunternehmers.

2. Beanstandungen der Erfüllungsgehilfen sind der AJV-Services spätestens am ersten Tag der Auftragsdurchführung bzw.
unverzüglich nach Bekanntwerden des Beanstandungsgrundes mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung ist der
Auftraggeber berechtigt, schriftlich den Austausch der Erfüllungsgehilfen zu verlangen. Verletzt der Auftraggeber seine
Rügepflicht, kann er hieraus keine Rechte herleiten.

3. Im Vertrag genannte Fristen und -termine für die Erfüllung der Dienstleistung sind unverbindliche Angaben, soweit die
AJV-Services den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die
Dienstleistungstermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der AJV-Services
vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten
Kooperationspartner der AJV-Services sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese
bei AJV-Services oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen,
Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage etc.

4. Eine verbindlich vereinbarte Zeit für die Erbringung der Dienstleistung verlängert sich angemessen, soweit die
AJV-Services durch Umstände, die weder sie noch ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, an deren
Einhaltung gehindert wird. Die Einhaltung der Termine setzt im Zweifel den vorherigen Eingang aller vom Auftraggeber
zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Pläne, Genehmigungen,
mitwirkungspflichtige Freigaben, die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie die Zurverfügungstellung von
Material, Informationen und Einrichtungen, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der AJV-Services
nötig sind, voraus. Kommt der Auftraggeber der AJV-Services dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich der
Zeitpunkt der Erfüllung um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.

5. Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder
auf dessen Wunsch, ist die AJV-Services berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem
Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

6. Die AJV-Services ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen insgesamt oder teilweise und unabhängig
von einer eingegangenen Angebotsbindung abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund
wäre z.B. der Einsatz der Dienstleister auf einer illegalen Veranstaltung, die Überschreitung eines von der AJV-Services
eingeräumten Kreditlimits gemäß § 4 Abs. 7 oder das negative Ergebnis einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B. bei
Schufa, Creditreform, Bürgel etc.).

7. Beinhaltet der Auftrag an die AJV-Services neben einer Dienstleistung auch eine vertragliche Verpflichtung zur Herstellung
eines Werkes, wird darüber ein gesonderter Vertrag geschlossen.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber zahlt der AJV-Services für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot
festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der im jeweiligen Lieferland
(Ausführungsort) geltenden Mehrwertsteuer. Vereinbarte Stundensätze werden vollständig ohne Abzug von
Pausenzeiten und für jede angefangene Stunde abgerechnet. Die Mindesteinsatzzeit („minimum call“) beträgt pro Tag
und pro gebuchten Dienstleister eine Stunde, d.h. auch bei einer geringeren Einsatzzeit sind mindestens eine
Stunden pro Dienstleister/Tag von dem Auftraggeber zu vergüten.

2. Die Erbringung der Dienstleistungen durch die AJV-Services erfolgt - insbesondere bei Neukunden - grundsätzlich gegen
Vorauskasse, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Sofern ein Skontoabzug
vertraglich vereinbart worden ist, findet dieser bei der Vorauszahlung Berücksichtigung.
a) Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung in Verzug, ist die AJV-Services wahlweise berechtigt, innerhalb einer dem
Auftraggeber zu setzenden Nachfrist die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die gesamte Auftragssumme zu
verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann die AJV-Services vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
fordern.
c) Sofern die AJV-Services mit der Erbringung ihrer Dienstleistung zunächst ohne ein Vorauszahlung oder nur einer
teilweisen Vorauszahlung beginnt, ist sie dennoch jederzeit berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags von der
Zahlung der gesamten Auftragssumme ggfs. abzgl. eines gewährten Skontoabzugs im Voraus abhängig zu machen.
Der Beginn der Dienstleistung ohne Vorauskasse bedeutet nicht den Verzicht der AJV-Services auf das Recht, eine
Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme zu verlangen.
d) Sofern die AJV-Services während eines bereits begonnen Auftrags Vorauskasse verlangt und die weitere Durchführung
von der Vorauskasse abhängig macht, ist , um die reibungslose Fortführung des Auftrags zu gewährleisten, die
Vorauszahlung durch geeignete Unterlagen durch den Auftraggeber nachzuweisen oder in bar zu tätigen. Der
Auftraggeber kommt in seinem eigenen Interesse der Vorauszahlung und ggfs. deren Nachweis unverzüglich nach.
e) Sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht unverzüglich Vorauskasse leisten und diese durch geeignete
Unterlagen nachweisen, ist die AJV-Services berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

3. Sofern die AJV-Services von ihrem Recht auf eine Vorauszahlung keinen Gebrauch gemacht hat und soweit sich aus dem
Angebot der AJV-Services nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag zehn Tage nach Rechnungsdatum und
Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
a) Im Rahmen der Rechnungslegung ist es ausreichend, soweit eine Übersendung per Telefax erfolgt.
b) Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und richten sich im Übrigen nach dem Inhalt
des Auftragsangebots. Für die Rechtzeitigkeit jedweder Zahlung und Skontierung ist die Gutschrift des geschuldeten
Betrages auf dem Geschäftskonto der AJV-Services oder die Übergabe des Rechnungsbetrages in bar maßgeblich.
c) Bei Überweisungen auf das Geschäftskonto der AJV-Services, das bei einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in Deutschland
geführt wird, werden alle eventuell anfallenden Bankgebühren und sonstigen Überweisungskosten vom Auftraggeber
getragen.

4. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen in bar oder per Überweisung zu leisten. Schecks
werden lediglich erfüllungsfalber und bei besonderer Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht der AJV-Services ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt davon unberührt.

5. Die AJV-Services ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist die AJV-Services berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Trifft der Auftraggeber eine anderweitige
Tilgungsbestimmung, ist die AJV-Services berechtigt, die Zahlung abzulehnen.

6. Soweit von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die AJV-Services
darüber hinaus unabhängig von § 4 Abs.2 jederzeit für ihre weitere Dienstleistung wahlweise Barzahlung, Vorleistung
oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die AJV-Services Wechsel
hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der AJV-Services für jeden Einzelauftrag vergebenen
Kreditlimits. Bei der Festlegung des aktuellen Kreditlimits werden auch offene Zahlungsverpflichtungen aus bereits
bestehenden oder früheren Verträgen berücksichtigt. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits
behält sich die AJV-Services vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Auch im Fall einer nachträglich
eingetretenen Änderung der Bonität oder Überschreitung des Kreditlimits des Auftraggebers ist die AJV-Services zur
Ausübung der in § 4 Abs. 2 und 6 genannten Rechte berechtigt.
8. Befindet sich der Auftraggeber im Übrigen trotz einer ergänzenden Zahlungsaufforderung weiterhin mit der
Begleichung eines vereinbarten Teil- oder des Gesamtbetrages in Verzug, so kann die AJV-Services außerdem das
Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

§ 5 Haftung
1. Die Haftung der AJV-Services auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit,
Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit
es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.

2. Die AJV-Services haftet nicht
a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b) im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht
um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

3. Soweit die AJV-Services gemäß Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die sie bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen
hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei
Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der AJV-Services für Sach- oder Personenschäden
auf einen Betrag von 200.000 Euro je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der
Haftpflichtversicherung der AJV-Services) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der AJV-Services.

6. Soweit die AJV-Services technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu
dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.

7. Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung der AJV-Services wegen vorsätzlichen Verhaltens,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Kündigung
1. Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigen Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls
und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.
Falls der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder falls die AJV-Services aus einem wichtigen vom
Auftraggeber zu vertretenden Grund kündigt, behält die AJV-Services den vollen, für den Auftrag noch offenen oder zu
erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis
eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.

2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 Ausfallregelung, Rücktritt
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis sechs Wochen vor Projektbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt
ein Rücktritt bis acht Tage vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der AJV-Services zu
ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als acht Tage vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte
Vergütung der AJV-Services abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu ersetzen.

2. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis erhalten, dass im Einzelfall ein geringerer Erstattungsbetrag als angemessen
anzusetzen ist.

§ 8 Aufrechnungsverbot
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot
1. Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über die AJV-Services
sowie deren Partnern und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung
verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des
Vertrages zwei Jahre bestehen.

2. Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über die AJV-Services, die nicht in den
offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von der AJV-Services enthalten sind, zu bewahren.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von der AJV-Services zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien
sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

4. Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber
sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien
und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an die AJV-Services zurückgeben. Ein
Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren keine unmittelbaren oder
mittelbaren Geschäfte mit den Dienstleistern und Kooperationspartnern der AJV-Services zu tätigen, die zuvor im Rahmen
des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages für die AJV-Services tätig gewesen sind und die der Auftraggeber
durch die AJV-Services kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden
Maßnahmen und für den Fall, dass der Auftraggeber mit Hilfe eines Dritten oder in sonstiger Weise mittelbar oder
unmittelbar Leistungen von einem solchen Dienstleister oder Kooperationspartner in Anspruch nimmt. Diese Reglung gilt
nicht hinsichtlich solcher Dienstleister, die der Auftraggeber schon vor der Geschäftsbeziehung zu der AJV-Services in
Anspruch genommen hat.

6. Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung zahlt der Auftraggeber der AJV-Services eine Vertragsstrafe in Höhe von
45 % des mit einem solchen Dienstleister oder Kooperationspartner vereinbarten Auftragsvolumens.

7. Der Auftraggeber räumt der AJV-Services das Recht ein, zu diesem Zweck durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer
oder Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine Buchführung nehmen zu lassen.

§ 10 Newsletter, Datenschutz
1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die AJV-Services berechtigt ist, seine Bestandsdaten zu verarbeiten und
zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und
zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,
dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und die AJV-Services (oder andere) ihn per E-Mail über
interessante Angebote informieren darf. Mit Auftragserteilung willigt der Auftraggeber insbesondere ein, den Newsletter
von stagehands.de in unregelmäßigen Abständen kostenlos zu empfangen. Der Auftraggeber hat natürlich jederzeit die
Möglichkeit, den Bezug des Newsletters ohne Angabe von Gründen auch schon vor Empfang des ersten Newsletters zu
kündigen. Dies kann z.B. durch den Abmeldelink am Ende des Newsletters oder per Post (AJV-Services, Buchenstr. 29, 75391 Gechingen) erfolgen.

2. Der Auftraggeber kann der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Die AJV-Services wird dem Auftraggeber
auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich
Auskunft erteilen.

3. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die AJV-Services Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28
Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten,
soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

§ 11 Schlussbestimmungen; Gerichtsstand
1. Der zugrundeliegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UNKaufrechts
(CISG).

2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der AJV-Services und dem
Auftraggeber ist – soweit gesetzlich zulässig - nach der Wahl der AJV-Services Gechingen (Amtsgericht Calw/ Landgericht
Stuttgart) oder der Sitz des Auftraggeber. Für Klagen gegen die AJV-Services ist Calw (Amtsgericht Calw/ Landgericht
Stuttgart) ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände
bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind auch in
dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.